Rechtsprechung
KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 21 BGB, § 22 S 1 BGB
Eintragung in das Vereinsregister: Feststellung des nicht wirtschaftlichen Vereinszwecks - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes eines Vereins
- rabüro.de
Zur Feststellung des Vereinszweckes kommt es nicht nur auf die Vereinssatzung an
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 21 ; BGB § 22 ; BGB § 60 Abs. 1
Anforderungen an die Feststellung des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes eines Vereins - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Feststellung der Ausrichtung des Zwecks eines Vereins auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb durch das AG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2015 - 95 AR 677/15
- KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 1244
- ZIP 2016, 2418
- MDR 2016, 1099
- FGPrax 2016, 215
- WM 2016, 2035
- NZG 2016, 1155
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- KG, 18.01.2011 - 25 W 14/10
Vereinsregisterverfahren: Abgrenzung zwischen Idealverein und wirtschaftlichem …
Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dabei vor, wenn der Verein unternehmerisch am Markt auftreten soll und dabei gegen Entgelt Leistungen für Dritte anbietet (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 9; KG Berlin…, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 9).Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich hierbei nicht nur um einen untergeordneten Nebenzweck handelt (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 15).
Auf eine Gewinnerzielungsabsicht kommt es in keinem Fall an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 13).
Insbesondere ist der Beteiligte seinen Erläuterungspflichten, die seine gesetzlichen Vertreter bei Zweifeln im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Aufklärung treffen (vgl. dazu KG Berlin, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 10; KG Berlin…, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 10; jeweils mwN), in ausreichendem Maße nachgekommen.
- KG, 26.10.2004 - 1 W 269/04
Vereinsrecht: Vorliegen eines wirtschaftlichen Vereins
Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Denn anderenfalls käme eine Eintragung in das Vereinsregister nicht in Betracht, der Beteiligte könnte Rechtsfähigkeit nach § 22 Satz 1 BGB nur durch staatliche Verleihung erlangen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).Denn bei der Klärung der Frage, ob der gegründete Verein tatsächlich als Idealverein anzusehen ist, ist nicht allein auf die Satzungsfassung abzustellen, sondern es kommt auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).
- OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 Wx 484/95
Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Denn anderenfalls käme eine Eintragung in das Vereinsregister nicht in Betracht, der Beteiligte könnte Rechtsfähigkeit nach § 22 Satz 1 BGB nur durch staatliche Verleihung erlangen (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).Denn bei der Klärung der Frage, ob der gegründete Verein tatsächlich als Idealverein anzusehen ist, ist nicht allein auf die Satzungsfassung abzustellen, sondern es kommt auch auf die tatsächlichen Verhältnisse an (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 1 W 269/04 -, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Januar 1996 - 3 Wx 484/95 -, juris).
- KG, 20.01.2011 - 25 W 35/10
Vereinsregisterverfahren: Voraussetzungen eines Idealvereins
Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt dabei vor, wenn der Verein unternehmerisch am Markt auftreten soll und dabei gegen Entgelt Leistungen für Dritte anbietet (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 9; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 9).Insbesondere ist der Beteiligte seinen Erläuterungspflichten, die seine gesetzlichen Vertreter bei Zweifeln im Rahmen des Eintragungsverfahrens zur Aufklärung treffen (vgl. dazu KG Berlin…, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 25 W 14/10 -, juris, Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 25 W 35/10 -, juris, Rn. 10; jeweils mwN), in ausreichendem Maße nachgekommen.
- KG, 11.04.2016 - 22 W 40/15
Löschung eines Vereins im Vereinsregister: Wirtschaftliche Betätigung durch …
Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Allein die Tatsache, dass der Verein durch die Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, schließt die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht aus (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 -, juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 11. April 2016, 22 W 40/15, S. 10 der BA - nicht veröffentlicht). - KG, 23.06.2014 - 12 W 66/12
Vereinsregistersache: Prüfung der Eintragungsfähigkeit eines Vereins mit auch …
Auszug aus KG, 03.06.2016 - 22 W 122/15
Allein die Tatsache, dass der Verein durch die Steuerverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist, schließt die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht aus (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 23. Juni 2014 - 12 W 66/12 -, juris, Rn. 19; KG, Beschluss vom 11. April 2016, 22 W 40/15, S. 10 der BA - nicht veröffentlicht).
- KG, 16.09.2016 - 22 W 65/14
Vereinsregistersache: Eintragungsfähigkeit einer Unterstützungskasse der …
Ob ein wirtschaftlicher Hauptzweck verfolgt wird, ist neben dem Wortlaut der Satzung auch danach zu beurteilen, welchen Zweck der Verein tatsächlich verfolgt (KG, Senat, Beschluss vom 3. Juni 2016, 22 W 122/15, S. 4 der BA; KG, Senat…, Beschluss vom 16.02.2016, 22 W 71/15, MDR 2016, 403 = juris Rn. 18; KG…, Beschluss vom 26. Oktober 2004, 1 W 269/04, juris, Rn. 6; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 24. Januar 1996, 3 Wx 484/95, juris, Rn. 23; BayObLG…, Beschluss vom 27. Oktober 1976, 2 Z 40/76, juris, Rn. 28).